Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf?
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Warum sind die Unterlagen wichtiger als die Anzeige?
Der häufigste Grund für einen zähen Verkauf sind fehlende Dokumente. Interessenten springen ab, wenn Grundrisse fehlen; Banken finanzieren nicht ohne Wohnflächenberechnung und Flurkarte; der Notar kann ohne aktuellen Grundbuchauszug keinen Entwurf erstellen. Jede Nachlieferung unter Zeitdruck schwächt Ihre Verhandlungsposition.
Welche Unterlagen brauche ich bei jedem Objekt?
- Aktueller Grundbuchauszug – Amtsgericht (Grundbuchamt), oft über den Notar
- Flurkarte / Liegenschaftskarte – Vermessungsamt beim Landratsamt Heilbronn
- Baulastenverzeichnis-Auszug – untere Baurechtsbehörde
- Bauakte mit Baugenehmigung und Grundrissen – Bauamt der Gemeinde oder Landratsamt
- Wohnflächenberechnung – aus der Bauakte oder neu nach Wohnflächenverordnung
- Gültiger Energieausweis – Pflicht nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Grundsteuerbescheid und Nachweise laufender Kosten
- Nachweise über Modernisierungen – Rechnungen zu Heizung, Dach, Fenstern, Elektrik
Was kommt bei einer Eigentumswohnung dazu?
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Aktueller Wirtschaftsplan und die letzte Jahresabrechnung
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- Angaben zu beschlossenen, aber noch nicht umgesetzten Sanierungen
Was gilt bei vermieteten Objekten und Erbimmobilien?
Bei Vermietung gehören Mietverträge, Mietzahlungsübersicht, Nebenkostenabrechnungen und Kautionsnachweise dazu. Bei einer geerbten Immobilie brauchen Sie zusätzlich Erbschein oder beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll; bei mehreren Erben müssen alle Mitglieder der Erbengemeinschaft dem Verkauf zustimmen.
Welche Angaben muss die Anzeige zwingend enthalten?
Das Gebäudeenergiegesetz verlangt in kommerziellen Immobilienanzeigen Angaben aus dem Energieausweis: Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, droht ein Bußgeld.
Wie gehe ich der Reihe nach vor?
- 1.Grundbuchauszug und Flurkarte anfordern – meist innerhalb weniger Tage da.
- 2.Termin zur Bauakteneinsicht vereinbaren – hier entstehen die längsten Wartezeiten.
- 3.Energieausweis erstellen lassen, sofern keiner vorliegt oder er älter als zehn Jahre ist.
- 4.Modernisierungsnachweise aus eigenen Ordnern zusammenstellen.
- 5.Erst danach Fotos, Grundrisse und Exposé erstellen.
Nächster Schritt
Wenn Sie in Hardthausen am Kocher, Möckmühl, Neudenau, Neuenstadt am Kocher oder Langenbrettach verkaufen: Ich sage Ihnen im Erstgespräch genau, welche Dokumente für Ihr Objekt fehlen, und beschaffe sie auf Wunsch. Kostenfreie Wertermittlung und das Handbuch „Privat verkaufen" finden Sie unten verlinkt.
Häufige Fragen
- Ist ein Energieausweis beim Verkauf Pflicht?
- Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden. Bereits die Immobilienanzeige muss Pflichtangaben daraus enthalten.
- Wie lange dauert die Beschaffung der Unterlagen?
- Je nach Behörde und Hausverwaltung drei bis sechs Wochen. Grundbuchauszug und Flurkarte gehen meist schnell, Bauakteneinsicht und Unterlagen von Hausverwaltungen dauern am längsten.
- Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
- Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist – als Eigentümer erhalten Sie ihn beim zuständigen Amtsgericht, häufig auch über den Notar.

Über den Autor
Egzon Islamaj
Immobilienmakler (IHK-zertifiziert) und Inhaber von TREGIMMO in Hardthausen am Kocher. Schwerpunkt: Verkauf und Bewertung von Wohnimmobilien in der Kocher-Jagst-Region. Mehr über mich
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