Dachschrägen, Balkone und Kellerräume zählen unterschiedlich. Tragen Sie Ihre Räume ein und erhalten Sie die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.
46,5 m²
Überschlägiger Wert: 148.800 €
Flächen ab 2 m Raumhöhe zählen voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Das ist der häufigste Fehler in Exposés – und ein typischer Grund für Streit nach dem Kauf.
In der Regel zu 25 %, bei besonders hochwertiger Ausstattung und Lage bis 50 %. Wichtig: Nie zu 100 % – auch wenn es in manchen Anzeigen so gerechnet wird.
Zubehörräume zählen nicht zur Wohnfläche – auch wenn sie ausgebaut sind. Sie erhöhen aber natürlich den Wert und gehören ins Exposé, nur eben getrennt ausgewiesen.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) gilt für Wohnraum. Die DIN 277 rechnet mit Nutzflächen und kommt zu deutlich höheren Werten. Für Miete und Verkauf ist die WoFlV der übliche Maßstab.
Die Berechnung folgt den Regeln der Wohnflächenverordnung, ersetzt aber kein Aufmaß durch einen Sachverständigen. Für Exposé und Kaufvertrag empfiehlt sich ein geprüftes Aufmaß.
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