Beim Verkauf vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine Entschädigung. Hier sehen Sie eine realistische Schätzung, bevor Sie mit der Bank sprechen.
Rendite laufzeitgleicher Pfandbriefe – aktuell meist 2–3 %.
Mindert den ersatzfähigen Schaden der Bank.
Grundlage ist die von der Rechtsprechung anerkannte Aktiv-Passiv-Methode: Die Bank vergleicht die Zinsen, die sie bis zum Ende der Zinsbindung bekommen hätte, mit dem, was sie durch eine sichere Wiederanlage des Geldes verdient. Die Differenz wird auf den heutigen Tag abgezinst. Vertraglich erlaubte Sondertilgungen und die laufende Tilgung reduzieren den Betrag.
9.190 €
Das entspricht rund 5,1 % Ihrer Restschuld.
Näherungsrechnung. Banken rechnen mit taggenauen Zahlungsplänen und eigenen Wiederanlagesätzen – Abweichungen sind normal. Verbindlich ist nur die Berechnung Ihrer Bank.
Nach § 489 BGB dürfen Sie jedes Darlehen 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – entschädigungsfrei, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung.
Ist die Widerrufsinformation im Vertrag fehlerhaft, kann das Darlehen unter Umständen noch heute widerrufen werden. Das lohnt eine anwaltliche Prüfung, bevor Sie zahlen.
Statt abzulösen kann das Darlehen auf ein Ersatzobjekt übertragen oder – seltener – vom Käufer übernommen werden. Beides kann die Entschädigung ganz vermeiden.
Vergisst die Bank vertraglich erlaubte Sondertilgungen oder rechnet sie mit zu niedrigem Wiederanlagezins, ist die Forderung angreifbar. Verbraucherzentralen prüfen die Abrechnung gegen eine geringe Gebühr.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Näherung nach der Aktiv-Passiv-Methode und ersetzt weder die Abrechnung Ihrer Bank noch eine Rechtsberatung.
Sie wollen verkaufen, obwohl die Zinsbindung noch läuft? Ich schaue mir Ihre Situation an und plane den Verkauf so, dass er finanziell aufgeht.
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