Prüfen Sie in einer Minute, ob Ihr Immobilienverkauf steuerfrei ist – Haltefrist, Eigennutzung und geschätzte Steuerlast auf den Gewinn.
32.760 €
Haltefrist noch nicht erfüllt – steuerfrei ab ca. 34 Monaten.
Berechnung nach § 23 EStG. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, ohne gewerblichen Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze).
Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags – nicht die Übergabe oder die Eintragung im Grundbuch. Dasselbe gilt für den Verkauf.
Wenn die Immobilie zwischen Anschaffung und Verkauf durchgehend selbst bewohnt wurde – oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren. Dabei zählen angebrochene Jahre mit.
Bei vermieteten Objekten wurden die Anschaffungskosten steuerlich bereits abgeschrieben. Diese Abschreibungen werden beim Verkauf dem Gewinn wieder hinzugerechnet.
Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Diese Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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