01 GEG Sanierungspflicht
Prüfen Sie in 2 Minuten, welche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Ihre Immobilie gelten – Heizung, Dämmung, Eigentümerwechsel.
02 Ihre Angaben
Vor 2002 = Bestandsschutz für EFH/ZFH
Verkauf, Erbe oder Schenkung in den nächsten 2 Jahren
Pflichten
0
Empfehlungen
1
Auf Basis Ihrer Angaben besteht aktuell keine akute Sanierungspflicht. Bitte beachten Sie dennoch die Empfehlungen unten – insbesondere die 65 %-Erneuerbare-Regel ab 2026/2028 und mögliche Pflichten bei einem Eigentümerwechsel.
Bei Neueinbau oder Austausch der Heizung muss diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebäuden greift die Regel je nach kommunaler Wärmeplanung spätestens 30.06.2026 (Großstädte > 100.000 EW) bzw. 30.06.2028 (kleinere Kommunen). Reine Gas-/Ölheizungen sind dann nicht mehr zulässig.
Hinweis: Diese Einschätzung basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Für eine rechtsverbindliche Beurteilung wenden Sie sich an einen Energieberater oder die örtliche Bauaufsichtsbehörde.
05 Häufige Fragen
06 Persönlich
Sie sind unsicher, welche Pflichten für Ihre Immobilie gelten? Ich berate Sie persönlich und unverbindlich in der Region Heilbronn. Diese Einschätzung ersetzt keine rechtsverbindliche Beurteilung durch einen Energieberater.