TREGIMMO Immobilienagentur

    01 GEG Sanierungspflicht

    Bin ich davon betroffen

    Prüfen Sie in 2 Minuten, welche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Ihre Immobilie gelten – Heizung, Dämmung, Eigentümerwechsel.

    02 Ihre Angaben

    Eingaben

    Vor 2002 = Bestandsschutz für EFH/ZFH

    Verkauf, Erbe oder Schenkung in den nächsten 2 Jahren

    Ergebnis

    Pflichten

    0

    Empfehlungen

    1

    Keine akuten Pflichten erkennbar

    OK

    Auf Basis Ihrer Angaben besteht aktuell keine akute Sanierungspflicht. Bitte beachten Sie dennoch die Empfehlungen unten – insbesondere die 65 %-Erneuerbare-Regel ab 2026/2028 und mögliche Pflichten bei einem Eigentümerwechsel.

    GEG 2024

    65 %-Erneuerbare-Regel beachten

    Empfehlung

    Bei Neueinbau oder Austausch der Heizung muss diese zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In Bestandsgebäuden greift die Regel je nach kommunaler Wärmeplanung spätestens 30.06.2026 (Großstädte > 100.000 EW) bzw. 30.06.2028 (kleinere Kommunen). Reine Gas-/Ölheizungen sind dann nicht mehr zulässig.

    § 71 GEGWärmepumpe ca. 25.000 – 40.000 €, Hybrid ca. 20.000 – 30.000 €

    Hinweis: Diese Einschätzung basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Für eine rechtsverbindliche Beurteilung wenden Sie sich an einen Energieberater oder die örtliche Bauaufsichtsbehörde.

    05 Häufige Fragen

    FAQ zur Sanierungspflicht (GEG)

    06 Persönlich

    Lieber persönlich sprechen

    Sie sind unsicher, welche Pflichten für Ihre Immobilie gelten? Ich berate Sie persönlich und unverbindlich in der Region Heilbronn. Diese Einschätzung ersetzt keine rechtsverbindliche Beurteilung durch einen Energieberater.